Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) trat 2007 in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Produkten, die in der Europäischen Union (EU) hergestellt und verkauft werden, eingeschränkt wird, und um die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu verbessern. Damit potenziell gefährliche Stoffe in den Anwendungsbereich von REACH fallen, müssen sie zunächst von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf Antrag der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft werden. Sobald ein Stoff als besonders besorgniserregender Stoff bestätigt ist, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, die Stoffe enthält, deren Priorität für eine mögliche Aufnahme in die Zulassungsliste von der ECHA festgelegt wird. Die Zulassungsliste schränkt die Verwendung bestimmter Stoffe in der Europäischen Union ohne Zulassung durch die ECHA ein. Bestimmte Stoffe dürfen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung, auch bekannt als Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung, nicht in der EU hergestellt, vertrieben oder genutzt werden, unabhängig davon, ob sie zugelassen sind oder nicht. Diese Stoffe sind als erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft.
Erfahren Sie mehr zu EU REACH auf der ECHA Webseite
Unternehmensverpflichtungen unter EU REACH
Nach der EU Verordnung REACH ist die Industrie verpflichtet, gefährliche Chemikalien in den von ihr herge stellten und in der EU verkauften Produkten zu überwachen und offenzulegen. Enthält ein Produkt Stoffe aus der Kandidatenliste, die den zugewiesenen Schwellenwert überschreiten, sind die Unternehmen verpflichtet, ihre nachgeschalteten Kunden und die ECHA ü ber das Vorhandensein dieser Stoffe zu informieren und gegebenenfalls Anweisungen für die sichere Verwendung bereitzustellen. Stoffe, die auf der Zulassungsliste stehen, dürfen von Unternehmen nur dann in Produkten verwendet werden, die sie im Europäischen Wirtschaftsraum ( herstellen oder verkaufen, wenn sie von der ECHA zugelassen wurden. Unternehmen sollten sich der wachsenden Anzahl der Einträge auf der Liste der beschränkten Stoffe bewusst sein, da diese Beschränkungen, welche die Verwendung eines Stoffes einschränken oder ganz verbieten könnten, dramatisch die Zusammensetzung der in der EU vertriebenen Produkte beeinflussen könnte.
Das REACH SVHC Modul von Assent
Die REACH SVHC Lösung von Assent, die Teil der Produktkonformitätslösung ist, hilft Unternehmen dabei, bei den sich ständig ändernden Listen und Anforderungen für eingeschränkte Stoffe konform zu bleiben. Einige der Highlights sind:
- Umfassende Stoffverfolgung und Berichterstattung
- Automatische Benachrichtigung über neu in die Kandidatenliste aufgenommene Stoffe
- Zentralisierte Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Berichterstattung von SVHC Date
- Optimierte Kommunikation in der Lieferkette durch den Campaign
Managern - Das Hochladen von Deklarationen direkt in das System auf der
Grundlage der bekannten Produktzusammensetzung - Hält Roll up Features vom Teil über die Komponente bis zum Produkt
mit unbegrenzten Stücklistenbeziehungen bereit