Die REACH Liste der Beschränkungen (Anhang XVII) trägt dazu bei, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen, indem sie die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe in der EU einschränkt. Diese Beschränkungen können für den Stoff als Ganzes, für ein Gemisch, in dem der Stoff enthalten ist, oder für ein Erzeugnis, das den Stoff enthält, gelten.
Einen Stoff vorschlagen
Der Prozess der Liste der Beschränkungen einen Stoff hinzuzufügen, umfasst mehrere Schritte. Norm alerweise steht ein Stoff auf der REACH-Zulassungsliste bevor er für eine Beschränkung vorgeschlagen wird, entweder von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur ( auf Antrag der Europäischen Kommission. Um die Industrie und die interessierten Parteien ausreichend im Voraus über die potenzielle Beschränkung zu informieren, wird die Absicht über das Register der Absichtserklärungen bekannt gegeben und auf der Website der ECHA veröffentlicht. Dieser Schritt hilft, interessierte Parteien auf die Möglichkeit vorzubereiten, dass sie die sich verändernden Verpflichtungen der REACH Verordnung einhalten müssen.
Meinungsbild des Ausschusses und der Öffentlichkeit erfassen
Nachdem ein Dossier mit allen erforderlichen Infor mationen, wie zum Beispiel Risiken und Alternativen, erstellt wurde, wird es eingereicht und auf der Website der ECHA veröffentlicht, bis es den Anforderungen von Anhang XV der REACH Verordnung entspricht. Daran schließt sich ein sechsmonatiger Zeitraum für öffentliche Anhörungen an, in der interessierte Parteien zu dem Vorschlag Stellung nehmen oder zusätzliche Informationen übermitteln können. Glei chzeitig mit der Anhörungsphase geben zwei Ausschüsse der ECHA ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Beschränkung ab. Der Ausschuss für Risikobewertung bewertet die Wirksamkeit der Beschränkung bei der Verringerung der negativen Auswirkungen auf die m enschliche Gesundheit und die Umwelt. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse erstellt einen Entwurf für eine Stellungnahme zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Beschränkung und öffnet ihn für einen Zeitraum von 60 Tagen für eine öffentliche Anhöru ng. Die ECHA beurteilt dann deren Beiträge bei der Prüfung der vorgeschlagenen Beschränkung.
Weitere Informationen über das REACH Beschränkungsverfahren finden Sie auf der Website der ECHA.
Ergänzung der Liste der Beschränkungen
Nach Eingang der Rückmeldungen der beteiligten Ausschüsse wird die Europä ische Kommission innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung über die vorgeschlagene Beschränkung treffen. Wenn es keine Gegenstimmen gibt, führt die Kommission die Beschränkungen ein. Sobald ein Stoff angenommen ist, müssen die Unternehmen die Anforderun gen der Beschränkung einhalten. Angesichts der sich ändernden REACH Beschränkungen hilft die Transparenz in der Lieferkette den Unternehmen, die Auswirkungen der Beschränkungen auf ihren Betrieb vollständig zu verstehen und den Anforderungen voraus zu sein.