Überblick

Diese Risiken ergeben sich für Sie aus dem LkSG

Bei mangelnder Compliance können beispielsweise folgende Strafen auferlegt werden:

  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Zwangsgelder (bis zu 50.000 €).
  • Zwangsgelder (bis zu 800.000 € oder zwei Prozent des durchschnittlichen weltweiten Gesamtumsatzes für Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von 400.000.000 € erreichen).

Ihre Verpflichtungen nach dem LkSG

  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems.
  • Bestimmung eines Menschenrechtsbeauftragten, um die Compliance mit den Anforderungen des LkSG sicherzustellen.
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung gemäß den Zielen des LkSGs.
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen.
  • Verankerung präventiver Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, um Risiken zu vermeiden.
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, wenn Risiken entdeckt werden.
  • Einrichten eines Beschwerdeverfahrens.
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern.
  • Dokumentation und Berichterstattung über die Aktivitäten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Die LkSG-Lösung von Assent

Verbessern Sie Ihr Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette, indem Sie die Effektivität und Effizient Ihres Programms optimieren. Die LkSG-Lösung von Assent:

  • Erfassen Sie Compliance-Daten mit einer zertifizierten Abfrage.
  • Unterstützt den Fragebogen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Bietet Schulungsmöglichkeiten für Zulieferer zum Thema LkSG und zu anderen wichtigen Anforderungen.
  • Inklusive Abhilfemaßnahmen und Tools für die Überprüfung von Informationen.
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Häufige Fragen zum LkSG

Es ist wichtig, dass Sie verstehen, welche Anforderungen das LkSG an Sie stellt. Hier sind einige der häufigsten Fragen zu diesem Gesetz.

Wer ist vom LkSG betroffen?

Aktuell betroffen sind deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Dazu zählen alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz, Hautverwaltungssitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben oder per deutschem Vertrag aus dem Ausland agieren. Ab 2024 wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Auf welche Risiken legt das LkSG den Schwerpunkt?

Umweltrisiken: Unternehmen müssen internationalen Vereinbarungen wie der Quecksilber-Konvention von Minamata, dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung und dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe nachkommen.

Menschenrechtliche Risiken: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unsichere Arbeitsbedingungen, negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, etc.

Bezieht sich das LkSG auf direkte oder indirekte Zulieferer?

Das Gesetz bezieht sich auf die gesamte Lieferkette eines Unternehmens, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer. Um Compliance mit dem LkSG zu erreichen, müssen Unternehmen klare Anforderungen an ihre Zulieferer stellen.

Unternehmen müssen zudem Risikoanalysen durchführen und Gegenmaßnahmen ergreifen, falls bei indirekten Zulieferern Verstöße festgestelltwerden.

Was bedeutet das LkSG für nicht-deutsche Unternehmen?

Das LkSG bezieht sich zwar nur auf deutsche Unternehmen, es zeichnet sich aber auch allgemein ein starker ESG-Trend ab.

Rechtsvorgaben wie der UFLPA und Vorschläge wie das EU-Verbot von Zwangsarbeit wenden sich mit Nachdruck den Themen Menschenrechte und Umwelt zu.

Zudem sind Zulieferer deutscher Unternehmen betroffen, die im Geltungsbereichdes LkSG liegen.

Was bedeutet „substantiierte Kenntnis“ im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten indirekter Zulieferer?

„Substantiierte Kenntnis“ ist erreicht, wenn ein Unternehmen seriöse, verifizierbare Informationen zu einem Verstoß gegen Menschenrechte oder Umweltvorgaben durch indirekte Zulieferer erlangt hat. Das kann eng ausgelegtwerden (z.B. direkte Beschwerden über die Beschwerdestelle des Unternehmens) oder im weiteren Sinne (z.B. falls öffentlich zugängliche Informationen zu Menschenrechtsverletzungen an einem bestimmten Ort verfügbar sind, an dem indirekte Zulieferer des Unternehmens tätig sind).

Was sind die Aufgaben eines Menschenrechtsbeauftragten?

Die hauptsächliche Verantwortlichkeit eines „Menschenrechtsbeauftragten“ liegt in der Überwachung der internationalen Prozesse des Unternehmens, um den Verpflichtungen des LkSG gerecht werden zu können. Zudem muss der Menschenrechtsbeauftragte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) das Management des Unternehmens über seine Arbeit informieren. Das Gesetz nennt keine konkreten Vorgaben, wo in der Unternehmenshierarchie diese Rolleverankert sein sollte, in der Regel wird sie aber von jemandem im mittleren Management im technischen Bereich ausgeführt.

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