Das müssen Sie jetzt wissen

Am 13. Januar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Entwürfe zu delegierten Richtlinien, welche wichtige Ausnahmen im Rahmen der RoHS (Restriction of Hazardous Substance) für die Verwendung von Blei für die nachfolgenden Anwendungen aufheben oder erneuern sollen (aus dem „Exemption Pack 22“):

Diese delegierten Richtlinien können jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Frist für Rückmeldungen endet am 10. Februar 2025, vier Wochen nach der Veröffentlichung. Innerhalb dieses Zeitraumes können sich Wirtschaftsvertreter zu den vorgeschlagenen Ablaufdaten und der geplanten weiteren Aufteilung der Ausnahmen in Unterausnahmen äußern.

Unternehmen, die elektrische oder elektronische Artikel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr bringen, oder diese an Unternehmen verkaufen, die sie im EWR in Verkehr bringen, sollten umgehend überprüfen, ob sie sich auf eine der betroffenen Ausnahmen berufen, ob Blei in den von ihnen genutzten Teilen enthalten ist und ob sie sich in Zukunft weiterhin auf diese Ausnahmen berufen können müssen. Die Zeit, um die Erneuerung notwendiger Ausnahmen zu beantragen oder um bleifreie Teile zu finden und zu beschaffen, ist extrem knapp.

Diese Aktualisierung der RoHS-Ausnahmen wird sich stark auf die internationalen Lieferketten von Herstellern auswirken, und die vorgesehenen Fristen sind entschieden knapper bemessen, als erwartet.

Sehen wir uns die vorgeschlagenen Veränderungen genauer an.

Vorschläge für Ablaufdaten und Aufhebung von RoHS-Ausnahmen

Die neuesten Vorschläge für eine Aktualisierung der RoHS-Richtlinie haben Compliance-Profis mit unüblich kurzen Gültigkeitsdauern überrascht.

Ausnahmen, die mit einer Frist von 12–18 Monaten aufgehoben werden sollen:

  • 6(a).
  • 6(b).
  • 6(b)-I (für Kategorien 1–7 und 10).

Ausnahmen, die am 31. Dezember 2026 ablaufen sollen:

  • 6(a)-I und 6(a)-II.
  • 6(b)-I (nur für Kategorien 9 IMCI und 11).
  • 6(b)-II (nur für Kategorien 9 IMCI und 11).
  • 6(b)-III (neue Ausnahmen).
  • 6(c).
  • 7(a).
  • 7(c)-I.

Ausnahmen, die am 31. Dezember 2027 ablaufen sollen:

  • 7(a)-I bis 7(a)-VII (neue Ausnahmen).
  • 7(c)-II.
  • 7(c)-V und 7(c)-VI (neue Ausnahmen).

Eine Handlungsempfehlung zur RoHS-Compliance:

Falls Sie von einem der oben gelisteten Änderungsvorschläge betroffen sind, sollten Sie dringend aktiv werden.

  1. Stellen Sie fest, welche der oben genannten Ausnahmen in Ihrem Unternehmen und auf Ihre Zulieferer in Ihrer Lieferkette Anwendung finden.
  2. Erörtern Sie intern, ob Sie die Ausnahme weiterhin benötigen, indem Sie prüfen, ob geeignete bleifreie Teile als Alternative verfügbar sind. Sie müssen Ihre Zulieferer mit einbinden und klar aufschlüsseln, welche Stoffe in ihren Teilen enthalten sind.
  3. Falls Sie weiterhin auf eine der Ausnahmen setzen müssen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Handelskammer zu kontaktieren und sich an Branchenvereinigungen zu beteiligen, welche die erneute Beantragung der Ausnahme(n) koordinieren können. Denken Sie daran, dass Ausnahmen mit Ablaufdatum am 31. Dezember 2026 bis zum 30. Juni 2025 (18 Monate vor Ablauf) bei der Europäischen Kommission beantragt werden müssen, also in nicht einmal sechs Monaten.

Dieser Prozess ist unbedingt ernstzunehmen. Falls Sie sich auf eine der betroffenen Ausnahmen berufen und diese abläuft, da keine Erneuerung beantragt wurde, oder weil der Antrag nicht überzeugend genug war, dann dürfen Sie Ihre bleihaltigen Produkte nicht mehr im EWR verkaufen.

Verwaltung von RoHS-Ausnahmen mit Assent

Die RoHS-Lösung von Assent hilft Ihnen, den anstehenden Ablauf von RoHS-Ausnahmen proaktiv anzugehen und zu kontrollieren, welche Ausnahmen in Ihren Lieferketten Anwendung finden. Wir automatisieren die Erfassung von Daten zu Teilen und Produktkonformität Ihrer Zulieferer. So erhalten Sie die notwendige Transparenz, um schnell abschätzen zu können, welches Risiko die vorgeschlagenen Änderungen von RoHS für Sie darstellen.

Außerdem überwacht unser Team aus regulatorischen Experten genauestens die regulatorische Landschaft und die Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, damit Sie zuverlässig über mögliche Aktualisierungen informiert sind. Wir sind sogar Mitglied in einigen Branchenvereinigungen, um die Reaktion der Wirtschaft zu unterstützen und die Zukunft der Produktkonformität mitzugestalten.

Um mehr über RoHS-Compliance und darüber zu erfahren, wie Assent mit Unternehmen wie Ihrem als Partner zusammenarbeitet, um Lieferkettenrisiken zu mindern, konsultieren Sie bitte unser RoHS-Ressourcen.

FAQ zu RoHS-Ausnahmen für Blei

Was sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die RoHS-Ausnahmen im Januar 2025?

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zu delegierten Richtlinien veröffentlicht, die wichtige RoHS-Ausnahmen für Blei aufheben oder erneuern sollen. Dazu zählen die Anwendung von Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer, in hochschmelzenden Loten sowie in Glas und Keramik. Manche Ausnahmen sollen mit einer Frist von 12–18 Monaten aufgehoben werden, wohingegen andere am 31. Dezember 2026 oder am 31. Dezember 2027 ablaufen sollen. Diese Änderungen könnten signifikante Auswirkungen auf globale Lieferketten von Herstellern haben.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Jedes Unternehmen, das elektrische und elektronische Produkte oder deren Teile im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr bringt. Betroffene Unternehmen (einschließlich Zulieferer) müssen feststellen, ob ihre Produkte oder Teile Blei enthalten und ob sie die Ausnahmen weiterhin benötigen. Es bleibt nicht viel Zeit, um auf bleifreie Teile umzustellen, oder eine erneute Ausnahme zu beantragen.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, um diesen neuen regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden?

  • Feststellen, welche Ausnahmen in ihrer Lieferkette Anwendung finden.
  • Mit Zulieferern zusammenarbeiten, um Transparenz im Hinblick auf die in den Teilen verwendeten Stoffe zu erreichen.
  • Erörtern, ob ein Wechsel zu bleifreien Alternativen möglich ist.
  • Sich and Fachverbänden oder Arbeitsgruppen beteiligen, um die erneute Beantragung von Ausnahmen zu koordinieren, insbesondere im Hinblick auf solche mit Ablaufdatum am 31. Dezember 2026. Anträge für die Ausnahmen müssen bis 30. Juni 2025 gestellt werden.

Wer ist für Compliance mit der EU RoHS-Richtlinie verantwortlich?

Die Compliance liegt in der Verantwortung von Herstellern und Importeuren von elektrischen und elektronischen Geräten (EEE) in der EU. Hersteller und Importeure müssen ihre Compliance selbst belegen, und es kann zur Überprüfung oder Marktüberwachung durch die EU-Mitgliedsstaaten kommen. Falls eine mangelnde Compliance festgestellt wird, müssen Hersteller und Importeure die Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch eine umfassende Kommunikation mit Zulieferern und Unterauftragnehmern nachweisen, um die Compliance im Herstellungsprozess sicherzustellen.

Wie kann die EU RoHS-Lösung von Assent helfen, proaktiv Compliance zu erreichen?

Die EU RoHS-Lösung von Assent stellt die folgenden Tools für das Compliance-Management bereit:

  • Proaktive Benachrichtigungen für Ablaufdaten von RoHS-Ausnahmen.
  • Automatisierte Produktdeklarationen und produktionsschrittübergreifende Materialaufstellungen.
  • Berichte in Echtzeit, um den Compliance-Status immer im Blick zu haben.

Diese Funktionen optimieren den Compliance-Prozess und verhelfen Herstellern zu einer robusten Dokumentation der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten.

Sie möchten noch mehr zur RoHS-Compliance erfahren? Laden Sie sich folgendes Dokument herunter: RoHS-Handbuch: Ihr Leitfaden zur Compliance.

Sue Fortunato-Esbach
Managerin für Nachhaltigkeit

Sue Fortunato-Esbach unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und rechtliche Anforderungen in technische Effizienz zu verwandeln. Sie ist in Frankfurt am Main tätig und verfügt  Mehr lesen

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