Haben Sie Ihre Lieferketten bereits auf Zwangsarbeit und Umweltrisiken überprüft? Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, dass diese sämtliche identifizierten Risiken melden, bewerten und Gegenmaßnahmen einleiten.
Bei unzureichender Compliance sind heftige Strafen zu erwarten, darunter Zwangsgelder, Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Auch eine negative öffentliche Wahrnehmung kann die Folge sein.
Trotz aller Risiken bietet LkSG-Compliance auch große Chancen. Gerade im heutigen volatilen Marktumfeld ist es wichtig, einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen.
Ihre Verpflichtungen nach dem LkSG
Nach dem LkSG müssen betroffene Unternehmen neun Verpflichtungen nachkommen:
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems.
- Festlegung der für die Compliance verantwortlichen Partei oder Parteien.
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen.
- Abgabe einer Grundsatzerklärung gemäß der Ziele des LkSGs.
- Verankerung präventiver Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern.
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, wenn Risiken entdeckt werden.
- Einrichten eines Beschwerdeverfahrens.
- Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern.
- Dokumentation und Berichterstattung über die Aktivitäten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
Diese Punkte zu realisieren braucht Zeit. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht gerecht werden, hinken Sie der Konkurrenz bereits hinterher, was für Sie ein Wettbewerbsnachteil ist und Sie dem Risiko Compliance-bedingter Strafen aussetzt.
Diese Strafen wollen Sie nicht
Die Risiken mangelnder Compliance kennen Sie bereits. Wie schlimm könnten die Strafen nach dem LkSG ausfallen?
Die Strafen, die das LkSG vorsieht, sind besonders heftig und haben dramatische Auswirkungen. Sie können nicht nur Ihre Gewinne massiv einbrechen lassen, es besteht auch das Risiko, dass Ihnen die Konkurrenz enteilt ist, wenn diese vor Ihnen Compliance erreichen.
Strafen bei mangelnder Compliance können zum Beispiel folgende sein:
Zwangsgelder
Diese Zwangsgelder können bis zu 50.000 € betragen und können entweder wiederkehrend oder periodisch verhängt werden, bis die Compliance-Probleme behoben wurden.
Bußgelder
Zwangsgelder sind nicht die einzigen Kosten, die Unternehmen mit mangelnder Compliance aufgebürdet werden können. Bußgelder sind sogar eine noch größere Belastung: sie können für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 400 Millionen Euro bis zu 800.000 € oder zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes ausmachen.
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Unternehmen mit mangelnder Compliance können auch für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die Einnahmeausfälle durch solch einen Ausschluss können alleine schon erheblich sein – möglicherweise im Millionenbereich.
Meldung mangelnder Compliance
Mangelnde Compliance kann der zuständigen Stelle ganz einfach gemeldet werden – es wurde ein Beschwerdeprozess eingerichtet, und die zuständige Behörde hat sich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen. Wer seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, könnte sich im Konflikt mit Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), Gewerkschaften und betroffenen Personen wiederfinden, die das Unternehmen an die zuständige Behörde melden.
Sogar Konkurrenten könnten Beschwerde wegen mangelnder Compliance von Unternehmen melden, wenn diese ihren Sorgfaltspflichten nicht gerecht werden.
Die Vorteile einer proaktiven Compliance
Die hohen Strafen sind bereits ein guter Grund, um auf LkSG-Compliance zu achten, es gibt aber auch einen strategischen Grund. Kurz gesagt: Es ist gut für das Business.
Der offensichtlichste Vorteil ist die Gewissheit, dass Ihre Lieferkette frei von Zwangsarbeit und Umweltrisiken ist. Schon alleine das schützt Ihre Reputation und untermauert das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren in Ihr Unternehmen.
Aber die Auswirkungen gehen noch weit darüber hinaus.
Das ESG-Gesamtbild
Das LkSG existiert nicht in einem Vakuum. Auf der ganzen Welt werden ESG-Vorgaben vorgeschlagen und eingeführt, viele davon zielen direkt auf Umwelt- und Menschenrechtsrisiken. LkSG-Compliance versetzt Sie nicht nur im deutschen Markt in eine günstige Position, sie bietet Ihnen die Möglichkeit zu weltweitem Erfolg.
Denken Sie an Gesetzesvorschläge wie den EU Forced Labor Ban oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), die für Sie ein Risiko für Ihren Marktzugang und neue Berichtspflichten darstellen.
Der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) enthält zudem eine widerlegliche Vermutung, dass alle Waren, die aus der autonomen Region Xinjiang in China stammen, unter Einsatz von Zwangsarbeit entstanden sind und daher nicht in die USA eingeführt werden dürfen. Wer den Vorgaben des UFLPA nicht nachkommt, muss mit dem Zurückhalten der Waren an der Grenze rechnen, was zu Einnahmeverlusten und einem Imageschaden führt.
Unternehmen, die sich motiviert und proaktiv ihrer LkSG-Compliance widmen (also die entsprechenden Risikomanagementsysteme und Präventivmaßnahmen einrichten), wird es leichter fallen Gesetzen wie dem UFLPA oder anderen Rechtsvorgaben gerecht zu werden, die bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten sind oder gerade entwickelt werden. Das senkt Ihr Compliance-Risiko noch weiter und stärkt Ihre Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten.
Es geht daher wirklich nicht nur darum, auf einzelne Gesetze einzugehen. Da ESG der neue weltweite Standard ist, muss Ihr Unternehmen schnell und flexibel auf neue Gesetze und Gesetzesänderungen reagieren können.
Der UFLPA ist hier nur ein Beispiel von vielen. In Europa stellen Gesetzesvorschläge wie der EU Forced Labor Ban oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) für Sie ein Risiko für Ihren Marktzugang und neue Berichtspflichten dar.
Die Mandatory Climate Disclosure der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) erweitert und standardisiert die Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen im Hinblick auf ihre Klimabilanz. Zu den Anforderungen zählen die Angabe der indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette des Unternehmens (Scope-3-Emissionen), falls diese in nennenswertem Umfang auftreten, oder falls das Unternehmen Scope-3-Emissionen in seinen Emissionszielen verankert hat.
Die Kernaussage dürfte klar sein: Sich auf das LkSG vorzubereiten, hilft Ihnen nicht nur jetzt sofort, sondern auch zukünftig. Wenn der Gesetzgeber die Zügel anzieht und die Konkurrenzsituation härter wird, werden Sie bestens vorbereitet sein, während Ihre Konkurrenten in Hektik verfallen, um den internationalen rechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Assent kann helfen
Regulatorische ESG-Vorgaben zu erfüllen ist ein Vollzeitjob. Sie haben bereits einen Job, überlassen Sie also uns die schwere Arbeit.
Mit Assent sind Sie immer über die neuesten regulatorischen Anforderungen informiert; dafür sorgen unsere Fachexperten in Kombination mit unserer Assent Nachhaltigkeitsplattform für Lieferketten. Alle Informationen werden Ihnen in konfigurierbaren, intuitiven Dashboards präsentiert, sodass Sie auf einen Blick Ihre Risiken und Verpflichtungen sehen können.
Außerdem können Sie mit der ESG-Lösung von Assent Ihre Lieferkette detailliert aufschlüsseln, verdeckte Risiken entdecken und umgehend Gegenmaßnahmen einleiten.
Um mehr darüber zu erfahren, wie Assent Ihnen zu einem besseren Wachstum verhelfen kann, kontaktieren Sie uns unter info@assent.com.