Es stehen große Veränderungen bei den Nachhaltigkeitsvorgaben der EU an. Die Europäische Kommission beabsichtigt, drei wichtige Richtlinien in einem einzigen regulatorischen Rahmenwerk zu konsolidieren – die EU-Taxonomie, die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D). Informierte Kreise berichten, dass im Februar 2025 mit der Veröffentlichung weiterer Informationen hinsichtlich der Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten zu rechnen ist.

Dieser Blog erklärt die Gründe hinter der Initiative, wie die drei Richtlinien zusammenhängen und was Unternehmen jetzt schon tun sollten, um sich darauf vorzubereiten.

Weniger Komplexität, geringere Kosten

Unternehmen aus der ganzen EU beklagen den administrativen und finanziellen Aufwand, den die verschiedenen, sich überschneidenden Nachhaltigkeitsvorschriften verursachen. Viele Geschäftsführer – vor allem solche kleinerer und mittelgroßer Unternehmen (KMU) – sind der Ansicht, dass die verschiedenen Richtlinien verwirrend sind und zu hohen Compliance-Kosten führen.

Die Konsolidierung dieser drei Richtlinien in einem einzigen „Omnibus“-Regelwerk könnte den bürokratischen Aufwand verringern und Compliance-Prozesse optimieren. Die EU-Politik steht unter dem Druck, ihre ambitionierten Klimaziele nicht aufzugeben, und muss gleichzeitig die Sorgen der Unternehmen wegen zu strenger Vorschriften berücksichtigen. Klimaaktivisten befürchten, dass die Initiative die Bemühungen um die Erreichung der Klimaziele zurückwerfen könnte.

Ob das Endergebnis die Belastung verringern oder zu noch mehr Komplexität führen wird, hängt von den Details des Gesetzes ab. Der Grund für die Überarbeitung ist jedenfalls klar: Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen sollen standardisiert, redundante Arbeit reduziert und die Compliance vereinfacht werden.

Die drei Säulen: EU-Taxonomie, CSRD und CS3D

Der anstehende Vorschlag wird drei miteinander verwandte Richtlinien zusammenführen:

EU-Taxonomie (2020)

Definiert, was unter „grün“, beziehungsweise umweltfreundlich zu verstehen ist. Diese Klassifikation verhilft Unternehmen, Investoren und Stakeholdern zu einer gemeinsamen Sprache im Bereich der Nachhaltigkeit.

Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (2023)

Eine umfassende Richtlinie, die Unternehmen zur Veröffentlichung eines strukturierten Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet, der relevante Daten aus dem ESG-Bereich (Environmental, Social, and Governance, Deutsch: Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) angibt. Für große Unternehmen legt dieses Gesetz Meldefristen ab 2025 fest. Für KMU und Unternehmen außerhalb der EU sollen diese ab 2026 in Kraft treten.

Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (2024)

Hier spricht man oft auch von der CSDDD bzw. der CS3D. Diese Richtlinie geht über direkte Aktivitäten von Unternehmen hinaus und umfasst auch eine Haftung für die Partner in der Lieferkette. Die Richtlinie wurde von Unternehmen kritisiert, die noch eine weitere regulatorische Last auf sich zukommen sahen. Die finale Verhandlungsrunde führte dann letztendlich zu einer gekürzten Fassung.

Diese drei Rechtsvorschriften sind die Grundlage der Bemühungen der EU, wirtschaftliche Aktivitäten mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen.

Ein Blick in die Zukunft: Auswirkungen auf Unternehmen

1. Bestehende Nachhaltigkeitsbemühungen erhalten

Auch wenn eine Konsolidierung ansteht, sollten Unternehmen weiterhin belastbare Compliance-Programme entwickeln. Die grundsätzlichen Verpflichtungen – ESG-Berichterstattung, Sorgfaltspflichten und Einhaltung der Taxonomie-Vorgaben – bleiben bestehen. Sie werden nur zusammengelegt.

2. Vorbereitung auf eine neue regulatorische Landschaft

Nach ihrer Veröffentlichung wird die Omnibus-Initiative neue Gesetzgebungsprozesse ins Rollen bringen. In ihrer Rede zur Lage der Union 2023 zeigte sich Ursula von der Leyen besorgt über die ausufernde Regulierung von KMU und äußerte den Wunsch nach verträglicheren Vorgaben für kleine Unternehmen. Große Unternehmen mit komplexen Lieferketten sollten sich allerdings weiterhin auf rigorose Anforderungen bei den Sorgfaltspflichten einstellen.

3. Mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt bleiben

Unternehmen haben die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Durch die aktive Teilnahme an Beratungen oder Branchenvereinigungen können Unternehmen an der Ausarbeitung wichtiger Details der neuen Vorgaben mitwirken, darunter gestaffelte Fristen, branchenspezifische Standards und Ansätze zur Umsetzung.

Ihre nächsten Schritte

Die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission stellt für Unternehmen sowohl eine Unsicherheit als auch eine Chance dar. Aktuell sind Unternehmen am besten damit beraten, das Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen. So sind auch Unternehmen wie Ihres bestens vorbereitet, egal wie sich die finale Ombinus-Richtlinie darstellen wird.

Um mehr darüber zu erfahren, wie Assent Ihr Programm 2025 verbessern kann, buchen Sie eine Demo mit unserem Team.

Jamie Wallisch
Expertin für Recht und Nachhaltigkeit, ESG und nachhaltiges Sourcing

Jamie unterstützt die Kunden von Assent bei der proaktiven Analyse ihrer Lieferkette, um Probleme mit der Nachhaltigkeit aufzuspüren. Sie führt erweiterte Zulieferer-Screenings durch, auf deren Basis  Mehr lesen

Updates and Insights

Subscribe for updates on regulatory changes, upcoming events & webinars, whitepapers, newsletters and more – straight to your inbox.