Auf dem aktuellen Stand der RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances Directive) zu bleiben, ist schwerer, als man denken könnte. Auch wenn RoHS aktuell nur 10 beschränkte Stoffe umfasst, gibt es über 240 Ausnahmen mit Ablauffristen, die man im Auge behalten muss.
Um Ihren Zugang zum EU-Markt zu erhalten, ist es unabdingbar diese RoHS-Ausnahmen zu verstehen und zu überwachen. Sie müssen wissen, ob Ihre Produkte oder Teile dieser beschränkten Stoffe enthalten, ob aktuelle Ausnahmen bestehen und wann diese Ausnahmen ablaufen. Falls Sie sich heute auf eine Ausnahme verlassen, kann es sein, dass Ihre Produkte morgen nicht mehr den Vorgaben entsprechen.
Anstehende Ablauffristen von RoHS-Ausnahmen
Hier sind die aktuellsten Fristen für RoHS-Ausnahmen, die Sie kennen müssen. Diese Ausnahmen laufen in naher Zukunft aus*:
Ausnahmen, die am 21. Juli 2024 auslaufen
Die neuesten Aktualisierung der Ausnahmeliste der RoHS-Richtlinie umfasst 48 Ausnahmen, deren Ablauffrist ansteht. Die nachfolgenden Ausnahmen werden im fortlaufenden Plan der EU-Kommission mit baldigem Ablauf aufgeführt:
- Anhang III, ex. 5(a) — Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 5(b) — Blei im Glas von Leuchtstoffröhren mit einem Massenanteil von höchstens 0,2 % Blei — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 7(b) — Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich – anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 7(c)-IV — Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen für Kondensatoren, die Teil integrierter Schaltkreise oder diskreter Halbleiter sind — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 9 — Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskühlschränken bis zu einem Massenanteil von 0,75 % in der Kühllösung — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 9(b) — Blei in Lagerschalen und -buchsen für Kältemittel enthaltende Kompressoren für Heiz-, Belüftungs-, Klima- und Kühlanwendungen (HVACR) — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 17 — Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-Gasentladungslampen (HID-Lampen) für professionelle Reprografieanwendungen — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 18(b) — Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil Blei von 1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat (BaSi2O5:Pb) — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang III, ex. 21 — Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Glas wie Borosilicatglas und Kalk-Natron-Glas — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 24 — Blei in Loten für discoidale und Planar-Array-Vielschicht-Keramikkondensatoren mit metallisierten Löchern — anwendbar nur auf Kategorien 11
- Anhang III, ex. 25 — Bleioxid in Strukturelementen von SED-Displays (surface conduction electron emitter displays – SED), insbesondere in der Glasfritte für die Befestigung (seal frit) und dem Glasfrittering (frit ring) — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 29 — Gebundenes Blei in Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG des Rates — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang III, ex. 30 — Cadmiumlegierungen als elektrische/mechanische Lötmittel für elektrische Leiter, die direkt auf der Schwingspule in Wandlern in leistungsstarken Lautsprechern mit Schalldruck von 100 dB (A) und darüber verwendet werden — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 31 — Blei in Lötmitteln in quecksilberfreien flachen Leuchtstofflampen (z. B. für Flüssigkristallanzeigen, Design- oder Industriebeleuchtung) — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 32 — Bleioxid in Glasfritten zur Befestigung von Glasscheiben für Argon- und Krypton-Laserröhren — anwendbar nur auf Kategorie 11
- Anhang III, ex. 33 — Blei in Loten für das Löten von dünnen Kupferdrähten mit höchstens 100 μm Durchmesser in Leistungstransformatoren — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 37 — Blei in der Beschichtung von Hochspannungsdioden auf der Grundlage eines Zinkborat-Glasgehäuses — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 38 — Cadmium und Cadmiumoxid in Dickschichtpasten, die auf Aluminium-gebundenem Berylliumoxid eingesetzt werden — anwendbar auf Kategorien 9 Industrieanwendungen und 11
- Anhang III, ex. 41 — Blei in Loten und Anschlussbeschichtungen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Beschichtungen von Leiterplatten zur Verwendung in Zündungsmodulen und anderen elektrischen und elektronischen Motorsteuerungssystemen, die aus technischen Gründen direkt auf dem oder im Kurbelgehäuse oder Zylinder von handgeführten Verbrennungsmotoren (Klassen SH:1, SH:2, SH:3 der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angebracht werden müssen — anwendbar nur auf Kategorien 9 Industrieanwendungen
- Anhang III, ex. 43 — Di(2-ethylhexyl)phthalat in Gummibauteilen in Motorensystemen zur Verwendung in nicht ausschließlich für Verbraucher bestimmten Geräten, sofern kein weichmacherhaltiges Material mit menschlichen Schleimhäuten oder für längere Zeit mit der menschlichen Haut in Berührung kommt und der Konzentrationswert von Di(2-ethylhexyl)phthalat folgende Werte nicht überschreitet: (a) Massenanteil von 30 % des Gummimaterials für (i) die Beschichtung von Dichtringen; (ii) Festgummidichtringe oder (iii) Gummibauteile in Baugruppen von mindestens drei Bauteilen mit elektrischem, mechanischem oder hydraulischem Antrieb, die am Motor befestigt sind. (b) Massenanteil von 10 % des Gummimaterials für Gummi enthaltende Bauteile, die nicht unter Buchstabe a genannt sind. Für die Zwecke dieses Eintrags bezeichnet „für längere Zeit mit der menschlichen Haut in Berührung kommen“ einen dauerhaften Kontakt von mehr als 10 Minuten oder wiederholte Berührungen über einen Zeitraum von 30 Minuten pro Tag — anwendbar nur auf Kategorie 11
- Anhang IV, ex. 1(d) — Quecksilber in Referenzelektroden: Quecksilberchlorid mit niedrigem Chloridgehalt, Quecksilbersulfat und Quecksilberoxid — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 2 — Bleilager in Röntgenröhren — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 6 — Blei in Testobjekten im Röntgenbereich — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 7 — Bleistearat-Kristalle zur Beugung von Röntgenstrahlen — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 8 — Quelle von radioaktiven Cadmiumisotopen für tragbare Röntgenfluoreszenz-Spektrometer — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 11 — Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter in der MRI — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 13 — Blei in Gegengewichten — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 14 — Blei in piezoelektrischen Einkristallen für Ultraschallwandler — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 15 — Blei in Verbindungsloten für Ultraschallwandler — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 16 — Quecksilber in Höchstpräzisions-Kapazitäts- und Verlustfaktor-Messbrücken und in Hochfrequenz-RF-Schaltern und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit höchstens 20 mg Quecksilber je Schalter bzw. Relais — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 17 — Blei in Loten für tragbare Notfalldefibrillatoren — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 18 — Blei in Loten für Hochleistungs-Infrarot-Bildgebungsmodule zur Detektion im Bereich 8–14 μm — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 19 — Blei in LCoS-Displays (Flüssigkristall auf Silizium) — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 20 — Cadmium in Messfiltern für Röntgenstrahlen — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 31(a) — Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, oder von Elektronenmikroskopen und deren Zubehör, verwendet werden, sofern die Wiederverwendung im Rahmen eines überprüfbaren, in sich geschlossenen zwischenbetrieblichen Systems erfolgt und der Kunde über jede Wiederverwendung von Teilen informiert wird — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
- Anhang IV, ex. 35 — Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten — anwendbar nur auf Kategorie 9 Industrieanwendungen
*DISCLAIMER: Dieses Dokument ist die Interpretation des aktuellen Status der Ausnahmen der RoHS-Richtlinie durch Assent Inc. Diese ist nicht rechtlich bindend und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle anderen aktuellen Ausnahmen mit späterem Ablaufdatum stehen noch zur Entscheidung an.
Was sind RoHS-Ausnahmen?
Eine Ausnahme im Rahmen der RoHS-Richtlinie erlaubt vorübergehend die Weiternutzung eines beschränkten Stoffes für einen bestimmten Anwendungsfall. Während die Ausnahme gilt, wird von betroffenen Branchen erwartet, dass sie nach möglichen Ersatzstoffen für die beschränkte Substanz forschen und diese testen, damit die Verwendung des respektiven Stoffes schrittweise eingestellt werden kann.
Aktuell gibt es mehr als 200 RoHS-Ausnahmen, da für einen Stoff aufgrund mehrerer Anwendungsfälle auch mehrere Ausnahmen existieren können. Zudem wurden für bestimmte Kategorien neue Ablaufdaten hinzugefügt, da weitere Branchenkategorien in RoHS integriert wurden. Ein Beispiel: Kategorie 9 (industrielle Anwendungen) ist seit 2017 Teil von RoHS und weist Ausnahmen bis 2024 auf, wohingegen Kategorie 9 (Mess- und Kontrollinstrumente) 2014 hinzugefügt wurde und Ablaufdaten bis 2021 hatte.
Verlängerungen von RoHS-Ausnahmen und RoHS-Zusätze
Während der Gültigkeitsdauer einer Ausnahme können Branchen eine Verlängerung oder einen Zusatz beantragen, falls kein Ersatz für die Stoffe gefunden werden kann. Diese Anträge müssen aber spätestens 18 Monate vor dem Ablaufdatum eingehen.
Die Europäische Kommission wertet alle Anträge aus und kann dann Zusätze anfügen oder die Gültigkeitsdauern verlängern, falls sie zu dem Schluss kommt, dass es wissenschaftlich oder technisch unmöglich ist, den Stoff zu ersetzen. Es ist allerdings immer besser einen proaktiven Ansatz zu verfolgen, um RoHS-Compliance zu sichern, als abzuwarten, ob eine Verlängerung gewährt wird.
RoHS-Compliance sichern – auch wenn sich Vorgaben ändern
Wenn Sie sich beim Thema RoHS-Compliance auf eines verlassen können, dann darauf, dass Ihr Compliance-Programm ständig aktualisiert und die regulatorischen Vorgaben stetig überwacht werden müssen. Die Lösung von Assent für Nachhaltigkeit in der Lieferkette bietet eine professionelle Überwachung der RoHS-Vorgaben, sodass Sie sehen können, wann Ausnahmen ablaufen, von denen Sie betroffen sind. Wir schützen Ihren Zugang zum EU-Markt und helfen Ihnen, Teile und Komponenten zu identifizieren, die RoHS-relevante Stoffe enthalten.
Erhalten Sie einen kompletten Leitfaden zur RoHS-Compliance, indem Sie sich unser RoHS-Handbuch: Ihr Leitfaden zur Compliance herunterladen. Darin erfahren Sie, wie Sie Ihre Lieferkette vorbereiten, mit CE-Zeichen und Konformitätserklärungen Compliance nachweisen und RoHS-Analysen durchführen können.
Holen Sie sich Ihren RoHS-Leitfaden