Neue Regeln und Berichtspflichten für CO2-Emissionen
Der CBAM stellt neue Regeln für Unternehmen auf, die Waren in die EU importieren und zielt damit auf einen fairen CO2-Preis ab, der auf die Emission von Treibhausgasen erhoben wird. Ab dem 31. Juli 2024 müssen Importeure anstatt von Schätzungen die tatsächlich anfallenden Emissionen, die sogenannten „eingebetteten Emissionen“, ihrer Waren anhand von Primärdaten aus Produktionsanlagen offenlegen. 2026 müssen dann CBAM-Zertifikate gekauft werden, um die CO2-Kosten entsprechend den Preisen des EU Emissions Trading Systems (ETS) auszugleichen. Durch diese Neuerungen wird es weniger attraktiv, CO2-intensive Produkte außerhalb der EU zu produzieren. Zudem müssen Unternehmen eng mit Zulieferern zusammenarbeiten, um detaillierte Daten zu Produktionsort und -weise ihrer Produkte zu erfassen.
Strafen und Auswirkungen des CBAM
Bei mangelnder Compliance mit den Berichtspflichten des CBAM können im Falle von fehlenden oder inkorrekten Berichten auf Basis der nicht angegebenen CO2-Emissionen Geldstrafen verhängt werden. Da Importeure die tatsächlichen eingebetteten Emissionen ihrer Waren offenlegen müssen, sind sie darauf angewiesen, dass ihre Zulieferer akkurate Daten bereitstellen. Das kann eine große Herausforderung darstellen, da viele Zulieferer noch nicht in der Lage sind, die benötigten Daten anzugeben. Importeure müssen häufig mehrere Stufen der Lieferkette durchdringen, um die Daten zu erfassen, weshalb dieser Compliance-Prozess eine hohe Komplexität aufweist.
Häufige Fragen zur CBAM-Compliance
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Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Importeure, die Waren aus Branchen mit hohen CO2-Emissionen und einem hohen Risiko für Carbon Leakage beziehen. Zu diesen Branchen zählen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, bestimmte Segmente der chemischen Industrie (etwa Düngemittel und Wasserstoff) und Elektrizität.
Betroffen sind die Produkte, die im Anhang I des CBAM aufgelistet und über den KN-Code von Importwaren identifizierbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass sich CBAM zwar auf Waren bezieht, die in die EU importiert werden, aber trotzdem auch Unternehmen betroffen sein können, die selbst nicht am Import entsprechender Produkte beteiligt sind. Importeure müssen für betroffene Produkte Daten zu den eingebetteten Emissionen von den eigentlichen Produktionsanlagen erfassen. Dies kann dazu führen, dass sich Ihre Kunden an Sie wenden, um Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten zu erhalten.
Lesen Sie unseren CBAM Scoping-Leitfaden, und erfahren Sie, welche Anforderungen an Ihr Unternehmen gestellt werden.
Falls Ihr Unternehmen vom CBAM betroffen ist, sollten Sie schon früh die richtigen Maßnahmen ergreifen, um Strafen wegen mangelnder Compliance zu vermeiden. Fangen Sie damit an, Ihre Zulieferer über die Verpflichtungen im Rahmen des CBAM und die Daten, die Sie benötigen, zu informieren. Es ist wichtig, alle nötigen Emissionsdaten von den Standorten zu erfassen, an denen Ihre Waren hergestellt werden.
Darauf sollten Sie sich konzentrieren:
- Informieren Sie Ihre Zulieferer über den CBAM und darüber, welche Daten zu übermitteln sind.
- Erfassen Sie Emissionsdaten von den tatsächlichen Produktionsstätten.
- Richten Sie eine einfache Möglichkeit ein, wie diese Daten schnell und korrekt übermittelt werden können.
Fangen Sie frühzeitig an und achten Sie auf eine gute Kommunikation mit Ihren Zulieferern. So können Sie Störungen im Prozessablauf vermeiden und Ihre Compliance sichern.
Informieren Sie sich über unsere CBAM-Lösung, und erfahren Sie, wie Ihnen Assent bei der Kommunikation mit Ihren Zulieferern, der Erfassung der Emissionsdaten und dem Datenaustausch helfen kann.
Zu den Informationen, die durch Importeure im Bericht zu eingebetteten Emissionen enthalten sein müssen, zählen:
- Die geographischen Koordinaten der vornehmlichen Emissionsquelle der Produktionsstätte, in der die Waren produziert wurden.
- Direkte Emissionen, die mit dem Produktionsprozess im Zusammenhang stehen.
- Indirekte Emissionen durch Energieverbrauch (für alle Waren in der Übergangsphase, falls erforderlich ab 2026).
- Eingebettete Emissionen relevanter Vorprodukte (z. B. Zwischenprodukte wie Koks, gesintertes Eisen und Ferrolegierungen, die für die Produktion der Endprodukte zum Einsatz kommen und in der Verordnung spezifisch aufgeführt werden).
- Bereits gezahlter CO2-Preis (falls zutreffend).
Diese Daten garantieren Transparenz und Korrektheit bei der Erfassung des CO2-Fußabdrucks importierter Waren.
Verantwortlich für die CBAM-Berichterstattung ist entweder der Importeur oder der indirekte Zollvertreter; abhängig davon, wer die Zollerklärung übermittelt. Während der Übergangsphase werden betroffene Parteien durch den Zoll über ihre Berichtspflichten informiert.
Falls ein Importeur die Zollerklärung übermittelt, ist dieser auch für die Berichterstattung zuständig. Falls ein indirekter Zollvertreter die Zollerklärung übermittelt, ist dieser Zollvertreter für die Berichterstattung verantwortlich, insbesondere, falls der Importeur außerhalb der EU ansässig ist. Der indirekte Zollvertreter muss innerhalb der EU ansässig sein und die Anforderungen des entsprechenden Mitgliedsstaats erfüllen.
Das ETS der EU ist weltweit das erste System zum internationalen Emissionshandel und eines der wichtigsten Werkzeuge der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Es legt eine Obergrenze für die Treibhausgasemissionen aus Stromerzeugung und großen Industriebetrieben fest und verpflichtet Unternehmen, Emissionsrechte auf dem ETS-Markt zu kaufen. Um Carbon Leakage zu vermeiden, stehen einigen Branchen kostenfreie Kontingente zur Verfügung, deren Anzahl aber mit der Zeit verringert wird.
CBAM und ETS greifen ineinander und erfordern von Importeuren den Erwerb von Zertifikaten für die CO2-Emissionen, die ihre Produkte verursachen. Da über das ETS zunehmend weniger kostenfreie Kontingente zur Verfügung stehen werden, müssen Importeure mehr CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate wird den ETS-Preisen entsprechen, sodass Importeuren und Herstellern in der EU ähnliche Kosten für CO2-Emissionen auferlegt werden. Das unterstützt die EU bei der Erreichung ihrer Klimaziele, wobei für eine faire Behandlung von Importeuren und heimischen Produzenten gesorgt ist.
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